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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02   

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https://dejure.org/2003,19052
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02 (https://dejure.org/2003,19052)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.2003 - 16 B 2420/02 (https://dejure.org/2003,19052)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 (https://dejure.org/2003,19052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 20 L 3574/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99

    Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5181/95

    Wer Sozialhilfe beantragt oder erhält, ruft Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02
    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt oder erhält, ruft Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit nicht nur dann hervor, wenn auf seinen Namen ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Februar 1998 - 8 A 5181/95 -, FEVS 49, 37, sondern auch dann, wenn er ein solches Fahrzeug - ohne dass es auf ihn zugelassen wäre - nicht nur vereinzelt tatsächlich benutzt und nicht plausibel ist, aus welchen Mitteln er die entstehenden Kosten aufbringt bzw. warum und zu welchen Konditionen Dritte ihm die Benutzung eines solchen Fahrzeugs ermöglichen.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2003 - 20 L 1444/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen i.S.d.

    Vielmehr genügt, dass er ein solches Fahrzeug - ohne dass es auf ihn zugelassen wäre - nicht nur vereinzelt tatsächlich benutzt und nicht plausibel ist, aus welchen Mitteln er die entstehenden Kosten aufbringt bzw. warum und zu welchen Konditionen Dritte ihm die Benutzung eines solchen Fahrzeugs ermöglichen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -.

    Zur Ausräumung von Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit, die sich aus der Benutzung eines Kraftfahrzeuges ergeben, kann es nicht ausreichen, dass abstrakt Konstellationen denkbar sind, in denen u.U. auch Hilfeempfänger finanziell in der Lage sind, ein Kfz zu betreiben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 216/03
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -.
  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2004 - 17 L 791/04

    Voraussetzungen der Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Oktober 1994 - 8 B 2134/94 - und vom 22. Dezember 1994 - 8 B 3119/94 - sowie vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 und zuletzt vom 31. März 2004 - 16 B 323/04 -.
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